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Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand 1/2014)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, insbesondere Kindern und Jugendlichen eine an christlichen Werten orientierte Gestaltung der Freizeit zu ermöglichen und sie dabei zu einem sozialen Miteinander anzuhalten.

1. Terminbestätigung

Nur die schriftliche Bestätigung des Wolfsberg e.V. ist maßgebend für Art und Umfang des Aufenthalts in unserem Hause.

2. Schadensersatzanspruch

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse steht dem Wolfsberg e.V. das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Erfolgt eine Absage der angemeldeten Maßnahme innerhalb von 12 Wochen vor dem vorgesehenen Termin, steht dem Wolfsberg e. V. das Recht auf Schadensersatzanspruch zu. Dieser beträgt bei 12 Wochen 40% des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer, bei 8 Wochen 60% des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer und bei 4 Wochen 80% des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis unbenommen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. (Der Schadensersatzanspruch entfällt bei Vorliegen höherer Gewalt.)

Es gelten nur volle Tagessätze. Die Verpflegung besteht aus vier Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendbrot). Die Zeiten für die Mahlzeiten sind im Bestätigungsschreiben festgelegt und können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung verschoben werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung.

Es ist nicht gestattet, Getränke und Verpflegung mitzubringen. Bei Zuwiderhandlung müssen wir eine entsprechende Gebühr berechnen.

Die genaue Teilnehmerzahl muß verbindlich bis 12 Wochen vor dem Termin mitgeteilt werden. Die Rechnung wird auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer ausgestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese nicht 10 % unter der angemeldeten Zahl liegt. Sollte das doch der Fall sein, wird die Rechnung um höchstens 10 % der angemeldeten Teilnehmer vermindert.

Ein „Erste-Hilfe-Koffer“ ist mitzubringen.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung.

4. Hausordnung

Diese ist dem Bestätigungsschreiben angeheftet. Die Tagungsleitung wird gebeten, sich zu Beginn des Aufenthalts auf dem Wolfsberg zur Regelung von Unterkunfts- und Verpflegungsfragen an die Gästebetreuung bzw. an die Hauswirtschaftsleiterin zu wenden.